Meldeliste der Bayerischen Avifaunistischen Kommission 2021-2025
Die aktuelle Meldeliste der Bayerischen Avifaunistischen Kommission ist seit dem 01.01.2021 gültig. Sie enthält alle in Bayern seltenen Vogelarten, die in eine der folgenden zwei Kategorien fallen:
Teil I: Bestandteil der Meldeliste sind diejenigen holarktischen Arten und Unterarten, die in höchstens zwei der letzten zehn Jahre mehr als 5-mal pro Jahr in Bayern nachgewiesen wurden. Ein Taxon gilt demzufolge als selten, wenn regelmäßig nicht mehr als fünf Nachweise pro Jahr in Bayern erfolgen.
Teil II: Bestandteil der Meldeliste sind diejenigen Arten, die in Bayern als etablierte Brutvögel ausschließlich in den Alpen vorkommen und die in den letzten zehn Jahren nicht mehr als 10-mal außerhalb der Alpen in Bayern nachgewiesen wurden.
Teil 1
Ringelgans, Rothalsgans, Weißwangengans (sofern Wildvogel wahrscheinlich), Zwergschneegans, Schneegans, Waldsaatgans, Kurzschnabelgans, Zwerggans, Zwergschwan, Gluckente, Blauflügelente, Sichelente, Kanadapfeifente, Ringschnabelente, Scheckente, Büffelkopfente, Spatelente, Kappensäger, Schwarzkopf-Ruderente, Weißkopf-Ruderente, Eistaucher, Gelbschnabeltaucher, Sturmschwalbe, Dunkelsturmtaucher, Atlantiksturmtaucher, Rosaflamingo, Sichler, Löffler, Rallenreiher, Kuhreiher, Rosapelikan, Krauskopfpelikan, Basstölpel, Zwergscharbe, Krähenscharbe, Gleitaar, Schmutzgeier, Gänsegeier, Mönchsgeier, Schlangenadler, Schreiadler, Schelladler, Zwergadler, Steppenadler, Kaiseradler, Habichtsadler, Steppenweihe, Adlerbussard, Großtrappe, Steppenkragentrappe, Zwergsumpfhuhn, Jungfernkranich, Triel, Steppenkiebitz, Tundra-Goldregenpfeifer, Seeregenpfeifer, „Isländische Uferschnepfe“, Sumpfläufer, Meerstrandläufer, Grasläufer, Graubrust-Strandläufer, Schlammläufer spec., Doppelschnepfe, Terekwasserläufer, Odinshühnchen, Thorshühnchen, Drosseluferläufer, Gelbschenkel, Rotflügel-Brachschwalbe, Schwarzflügel-Brachschwalbe, Dreizehenmöwe, Schwalbenmöwe, Dünnschnabelmöwe, Rosenmöwe, Aztekenmöwe, Korallenmöwe, Ringschnabelmöwe, Mantelmöwe, Eismöwe, „Baltische Heringsmöwe“, Lachseeschwalbe, Rüppellseeschwalbe, Brandseeschwalbe, Zwergseeschwalbe, Rosenseeschwalbe, Skua, Spatelraubmöwe, Schmarotzerraubmöwe, Falkenraubmöwe, Trottellumme, Tordalk, Häherkuckuck, Zwergohreule, Schneeeule, Fahlsegler, Blauracke, Blutspecht, Rötelfalke, Würgfalke, Gerfalke; Isabellwürger, Schwarzstirnwürger, Rotkopfwürger, Nebelkrähe, Lasurmeise, Ohrenlerche, Kurzzehenlerche, Bergkalanderlerche, Kalanderlerche, Rötelschwalbe, Seidensänger, Gelbbrauen-Laubsänger, Goldhähnchen-Laubsänger, Dunkellaubsänger, „Taigazilpzalp“, Iberienzilpzalp, Grünlaubsänger, Mariskenrohrsänger, Seggenrohrsänger, Buschrohrsänger, Orpheusspötter, Zistensänger, Sperbergrasmücke, Balkan-Bartgrasmücke, Samtkopf-Grasmücke, Rosenstar, Erddrossel, Sprosser, Blauschwanz, Isabellsteinschmätzer, Wüstensteinschmätzer, Maurensteinschmätzer, Saharasteinschmätzer, „Gelbkopf-Schafstelze“, „Aschkopf-Schafstelze“, „Masken-Schafstelze“, Zitronenstelze, „Trauerbachstelze“, Spornpieper, Strandpieper, Berghänfling, Taigabirkenzeisig, Polarbirkenzeisig, Kiefernkreuzschnabel, Bindenkreuzschnabel, Spornammer, Schneeammer, Fichtenammer, Zwergammer, Waldammer, Kappenammer.
Teil II - nur bei Beobachtungen außerhalb der Alpen -
Steinadler, Bartgeier, Alpendohle, Felsenschwalbe, Mauerläufer, Steinrötel, Schneesperling, Alpenbraunelle, Zitronenzeisig.
Seltene Unterarten
Neben einigen bereits unter Teil I aufgeführten selten erscheinenden Unterarten ansonsten häufiger Vogelarten in Bayern ist das Auftreten weiterer, feldornithologisch oft nur schwer bestimmbarer Unterarten bislang unklar. Dazu gehören u. a.: Kormoran der Unterart carbo, Mäusebussard der Unterart vulpinus, Austernfischer der Unterart longipes, Wanderfalke der Unterart calidus, Tannenhäher der Unterart macrorhynchos, Dohlen der Unterarten monedula/soemmerringii, Bartmeise der Unterart russicus oder Schwanzmeise der Unterart caudatus. Auch ohne explizite Erwähnung sind grundsätzlich alle noch nicht in Bayern nachgewiesenen Arten und Unterarten Bestandteil dieser Meldeliste. Darüber hinaus sollen auch sichere oder wahrscheinliche Gefangenschaftsflüchtlinge gemeldet werden, sofern es sich um holarktische Vogelarten handelt (teilweise bereits in Teil I der Meldeliste aufgeführt).